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Mittwoch, 21.07.10 11:46 Uhr

Deutsches Ehrenamt informiert ..........

Von: Hans Hachinger

Ehrenamtspauschale für Vorstände

Sehr geehrte Damen und Herren,

ist Ihr Verein gemeinnützig und soll er das auch bleiben? Wenn ja, überprüfen
Sie bitte sofort, ob Ihre Satzung den Passus „Der Vorstand arbeitet unentgeltlich
enthält“.

Denn wenn Ihre Vorstandsmitglieder von der steuerfreien Ehrenamtspauschale
- bis zu 500 Euro pro Jahr - profitieren möchten, muss die Satzung entsprechend
geändert werden.
Die Finanzbehörden haben dazu eine Frist gesetzt, die nach mehrfacher
Verlängerung, nun endgültig ist. Bis zum 31.12.2010 muss die Vereinssatzung
angepasst werden
und die Vorstandsvergütung explizit mit aufgenommen werden.

Was bedeutet das für Vereine, die bereits Aufwandsentschädigungen an den
Vorstand entrichtet haben, aber die Satzung noch nicht geändert haben?
„Kein Grund zur Panik,“ sagt Roland P. Weber, unser Rechtsexperte, „der Verlust
der Gemeinnützigkeit droht nicht sofort. Denn die Finanzbehörden werden es in
gemeinnützigkeitsrechtlicher Hinsicht nicht beanstanden, wenn im Vorgriff auf eine
notwendige Änderung der Vereinssatzung bis Ende 2010
angemessene Vorstandsvergütungen ausgezahlt wurden.“


Weitere Auskünfte erteilen wir Ihnen gerne, denn „wir halten dem Ehrenamt den
Rücken frei“.

Einen schönen entspannten Sommer
wünscht Ihnen
Hans Hachinger
Vorstand DEUTSCHES EHRENAMT e.V.

Mehr Informationen zur verantwortungsvollen Tätigkeit als Vorstand in einem
Verein erhalten Sie
unter www.deutsches-ehrenamt.de  

 

 

DEUTSCHES EHRENAMT e.V.
Brienner Straße 9 / Amiraplatz
80333 München
 
Tel.: +49 (89) 29097-113
Fax: +49 (89) 29097-129